1. Umfang der Lieferpflicht
Für Lieferungen und Leistungen von ST Kommunikationstechnik gelten ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen für Telekommunikationssysteme, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von ST Kommunikationstechnik ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. An ST-Kommunikationstechnik Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen usw. die zur Auftragsbestätigung gehören, behält sich ST Kommunikationstechnik ihr Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen ohne Einverständnis von ST Kommunikationstechnik Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden; wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie auf Verlangen zurückzugeben.
2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Fracht und Verpackung werden gesondert berechnet.
Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug an die ST Kommunikationstechnik zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu leisten. Die Zahlungen sind für die bestellte Hard- und Software wie folgt fällig anzuwenden:
30% nach erfolgter Auftragsbestätigung
30% nach Beginn der Installationsarbeiten bzw. nach Lieferung
30% nach Fertigstellung der Installationsarbeiten
10% nach Abnahme der fertiggestellten Kommunikations- bzw. IT-Lösungen
Die Kosten für Installations- und Leitungsnetzarbeiten sind unverzüglich nach Rechnungseingang zu zahlen.
Kann nicht der gesamte Liefer- und Leistungsumfang des Auftrages zu einem Termin fertiggestellt werden, so werden wirtschaftlich selbständige Auftragsteile schrittweise eingerichtet. Über eingerichtete Auftragsteile kann ST Kommunikationstechnik anteilig, unter Ansatz der vereinbarten Preise, Teilrechnungen erstellen, welche unter Anrechnung bereits gezahlter Anzahlungen zu begleichen sind.
Der Käufer kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fällige Forderungen von ST Kommunikationstechnik aufrechnen.
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von ST Kommunikationstechnik, bis alle ihr gegen den Käufer zustehen den Ansprüche aus dem jeweils betroffenen Auftrag erfüllt sind. Vor vollständiger Bezahlung sind Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig.
3. Kleinstaufträge
Für die Abwicklung von Kleinstaufträgen mit einem Rechnungswert bis zu € 50.- (ohne Umsatzsteuer) wird eine Bearbeitungspauschale von € 7,70 erhoben.
4. Rechte an Programmen
Der Käufer erhält das Recht, die zusammen mit den Anlagen, ohne gesonderten Vertrag und ohne gesonderte Berechnung überlassenen Programme mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen zum Betrieb der Anlage zu benutzen, alle anderen Rechte an den Programmen bleiben bei ST Kommunikationstechnik. Der Käufer erhält also kein Recht, die Programme ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von ST Kommunikationstechnik zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen.
Bei jedem Wiederverkauf der Anlage gehen bezüglich der Programme nur die vorstehenden Rechte des Bestellers auf den jeweiligen Käufer über, alle anderen Rechte an den Programmen verbleiben stets bei ST Kommunikationstechnik.
5. Einrichtung und Abbau der Anlage
Für die Einrichtung der Kommunikationslösung ist vom Käufer ein pauschaler Einrichtungspreis, der hinsichtlich des Aufbaus, der Ersteinweisung in die Grundfunktionen der Systeme bzw. Endeinrichtungen und des Anschlusses der Anlage und Geräte zu entrichten. Soweit ST Kommunikationstechnik das Leitungsnetz einschließlich Anschlussdosen und Verteiler liefert und montiert, oder ein vorhandenes Netz prüft und/oder ändert werden diese Leistungen zu den bei der ST Kommunikationstechnik gültigen Listenpreisen berechnet.
Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Käufer verpflichtet, ST Kommunikationstechnik rechtzeitig vor Auslieferung der Anlage die Anwenderdaten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verbindlich mitzuteilen, da sonst der Inbetriebnahme Termin nicht gewährleistet werden kann. Ändert der Käufer nachträglich diese Daten oder den Leistungsumfang, so werden die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen zu den dafür gültigen Listenpreisen gesondert berechnet. Ebenso werden bei in Betrieb befindlichen Anlagen Änderungen des Leistungsumfanges sowie Änderungen der Anwenderdaten mit den dafür gültigen Listenpreisen in Rechnung gestellt.
Soweit erforderlich, stellt der Käufer geeignete und verschließbare Lager- und Aufenthaltsräume zur Verfügung. Arbeiten nicht schwachstromtechnischer Art, insbesondere Starkstrom-, Stemm-, Maurer,- Erd,- Bau- und Gerüstarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe übernimmt der Mieter auf seine Kosten.
6. Gefahrenübergang
Mit der Anlieferung der zum System gehörenden Teile (Material, Zentralen, Apparate usw.) beim Käufer geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf diesen über.
7. Gewährleistung
ST Kommunikationstechnik verpflichtet sich, innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe alle Mängel der Sache, deren Ursache nachweisbar vor dem Gefahrenübergang lagen, unentgeltlich zu beseitigen. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage der Fertigstellung der Einrichtung oder bei Lieferung ohne Einrichtung mit dem Tage der Übergabe. Die Betriebsdauer der Anlage hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungsfrist. Die Feststellung und die Art der Mängel sind ST Kommunikationstechnik unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der ST Kommunikationstechnik eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der ST Kommunikationstechnik mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die ST Kommunikationstechnik ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die ST Kommunikationstechnik kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kostend durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der ST Kommunikationstechnik zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die ST Kommunikationstechnik ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung der Sache und nicht auf Schäden, die auf fehlerhafte oder nachlässige Behandlung einer Veränderung der mitgelieferten Programme durch den Käufer oder Dritte, ungeeignete Betriebsmitteln oder Räumen oder sonstigen von ST Kommunikationstechnik nicht verschuldeten Umständen beruhen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ST Kommunikationstechnik über. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer ST Kommunikationstechnik eine angemessene Frist zu gewähren. Verweigert er diese, so ist ST Kommunikationstechnik von der Mängelhaftung befreit.
Gewährleistung für Software
ST Kommunikationstechnik gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbrauche im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Die Firma ST Kommunikationstechnik und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellt. Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn die Software nicht gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt oder nicht gemäß den jeweils geltenden Einsatzbedingungen genutzt wird. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. ST Kommunikationstechnik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen den Anforderungen des Kunden genügen, dass Softwareprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldung) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde ST Kommunikationstechnik eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Im übrigen gilt wegen der Gewährleistungsansprüche Ziffer 7.1 entsprechend, sofern nicht in dieser Ziffer Abweichendes geregelt ist.
Hat der Kunde ST Kommunikationstechnik wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma ST Kommunikationstechnik nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der ST Kommunikationstechnik grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in der Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
8. Schadenersatz, Vertragserfüllung
Verweigert der Käufer die Annahme der Leistung unberechtigt ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretendem Grunde nicht zur Durchführung, so kann ST Kommunikationstechnik unbeschadet des Anspruches auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. ST Kommunikationstechnik kann stattdessen auch den gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung geltend machen, sofern der Käufer anstelle der nicht eingerichteten oder nicht erweiterten Anlage ein System oder Systemteile bei Dritten kauft, mietet oder sonst zu Gebrauch erhält bzw. die Anlage oder Teile davon in anderer Weise ersetzt.
9. Verzug, Haftung
Kommt ST Kommunikationstechnik aus von Ihr zu vertretenden Gründen mit ihren Lieferungen/Leistungen in Verzug, kann der Käufer, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist, ab Verzugseintritt eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % bis zur Höhe von im ganzen 5 % des Nettorechnungswertes desjenigen Teils der Lieferung/Leistung verlangen, der nicht rechtzeitig geliefert/erbracht werden konnte. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung/Leistung, auch nach Ablauf einer ST Kommunikationstechnik gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach Ablauf einer ST Kommunikationstechnik gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
Für eigenes Verschulden sowie das Verschulden ihrer leitenden Angestellten und ihrer Erfüllungsgehilfen im Zusammenhand mit der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten, also insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung haftet ST Kommunikationstechnik, unbeschadet der Regelung in Ziffer 9.1, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung von ST Kommunikationstechnik jedoch auf typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung von ST Kommunikationstechnik wegen anfänglichen Unvermögens, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt im Übrigen unberührt.
10. Sonstiges
Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ST Kommunikationstechnik.
Als Gerichtsstand wird München vereinbart, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.